Landsturm-Edikt - "Verordnung über den Landsturm
Similar Sale History
Recommended Items
Item Details
Description
Landsturm-Edikt - "Verordnung über den Landsturm 21. April 1813", Druck: Königliche Hofbuchdruckerei bei S. Doench, Liegnitz, 4 Blätter, starke Altersspuren: fleckig, gebräunt, Blätter teils lädiert, ca.34,5x22cm
- In Preußen war nach dem Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 die gesamte nicht in die stehende Armee oder in die Landwehr eingereihte wehrbare männliche Bevölkerung vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr verpflichtet, dem Aufgebot des Landsturms Folge zu leisten. Er bildete gewissermaßen die letzte Landesreserve.
- In Preußen war nach dem Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 die gesamte nicht in die stehende Armee oder in die Landwehr eingereihte wehrbare männliche Bevölkerung vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr verpflichtet, dem Aufgebot des Landsturms Folge zu leisten. Er bildete gewissermaßen die letzte Landesreserve.
Buyer's Premium
- 27%
Landsturm-Edikt - "Verordnung über den Landsturm
Estimate €40 - €80
Get approved to bid.
Shipping & Pickup Options
Item located in Frankfurt, deOffers In-House Shipping
Local Pickup Available
Payment
Related Searches
TOP